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Grundfragen des Marktordnungsrechts – das INVEKOS

AufsätzeGernot Eckhardt22Dieser Aufsatz spiegelt die persönliche Auffassung des Verfassers wieder.ZVG 2014, 540 Heft 6 v. 1.10.2014

Eine der Auswirkungen der Einführung der Verwaltungsgerichtsbarkeit in Österreich besteht darin, dass aufgrund der Verpflichtung zur Veröffentlichung der Entscheidungen der Verwaltungsgerichte Rechtsbereiche in eine breitere Öffentlichkeit treten, die in der Vergangenheit nicht zuletzt mangels Zugänglichkeit der Entscheidungen der Berufungsbehörden eher ein Schattendasein geführt haben. Zu diesen Rechtsbereichen zählt wohl auch das Marktordnungsrecht.11In der Vergangenheit fanden zwar immer wieder Einzelfälle ihren Weg zum VwGH, ein umfassendes Bild konnte durch diese Einzelfallentscheidungen jedoch nicht gewonnen werden. Zu einer erheblichen Steigerung der VwGH-Beschwerden hat erst in der jüngsten Vergangenheit der Streit um die Ermittlung der Almflächen geführt. Ähnliches gilt für die Literatur: Zwar kam es insb durch die Initiative von Norer und Holzer in der jüngeren Vergangenheit zu einem vermehrten Aufkommen von Publikationen zum Agrarrecht, diese blieben jedoch – abgesehen von der Diskussion um die Veröffentlichung der Beihilfeempfänger – überwiegend auf einschlägige agrarrechtliche Publikationen beschränkt (vgl in diesem Zusammenhang insb das von Norer/Holzer seit dem Jahr 2010 herausgegebene Jahrbuch des Agrarrechts sowie auf das mittlerweile in zweiter Auflage und nur von Norer herausgegebene Handbuch Agrarrecht; eine Ausnahme bildete etwa das in der Vergangenheit von Jaeger/Rumersdorfer herausgegebene Jahrbuch Beihilferecht). Erst durch den Almstreit scheint sich der Horizont in jüngster Vergangenheit geweitet zu haben; vgl diesbezüglich Kahl/Müller, EU-Agrarbeihilfen – Wirtschaftsrechtliche Grundprobleme des aktuellen Almflächenstreits, ZfV 2014/1, 1 sowie dieselben, Recht der Unionsbeihilfen: Das österreichische „Almenchaos“ aus unionsrechtlicher Sicht, in: Jaeger/Haslinger (Hrsg), Jahrbuch Beihilferecht 2014 (2014), 515. Anders verhält es sich etwa in der BRD, einer der Gründe weshalb im Folgenden sowohl auf deutsche Literatur als auch Judikatur Bezug genommen wird. Dieser Umstand wird im Folgenden zum Anlass genommen, schlaglichtartig das Integrierte Verwaltungs- und Kontrollsystem (INVEKOS) zu beleuchten, das mittlerweile wohl als Dreh- und Angelpunkt des Marktordnungsrechts bezeichnet werden kann.

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