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Verdeckte Ermittlungen bei Tierschützern

Judikatur - MaterienrechtSicherheitswesenZVG-Slg 2014/103ZVG 2014, 495 Heft 5 v. 1.10.2014

SPG § 54 Abs 1, SPG § 54 Abs 3, SPG § 54a, SPG § 88 Abs 2, StPO § 131, B-VG Art 133 Abs 4

Die verdeckte Ermittlung an sich stellt keinen Akt unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt dar. Das Wesen einer verdeckten Ermittlung ist ja gerade, dass die Ermittlerin, solange sie verdeckt agiert, vom „Imperium“ ihrer Behörde keinen Gebrauch macht.

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