B-VG Art 133 Abs 4
Ist die Rechtslage eindeutig, liegt keine die Zulässigkeit einer Revision begründende Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung vor.
VwGH, 28.05.2014, Ro 2014/07/0053
B-VG Art 133 Abs 4
Ist die Rechtslage eindeutig, liegt keine die Zulässigkeit einer Revision begründende Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung vor.
VwGH, 28.05.2014, Ro 2014/07/0053