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Eindeutige Rechtslage – keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung

Judikatur - VerfahrensrechtVerfahrensrecht der Gerichtshöfe des öffentlichen RechtsZVG-Slg 2014/91ZVG 2014, 468 Heft 5 v. 1.10.2014

B-VG Art 133 Abs 4

Ist die Rechtslage eindeutig, liegt keine die Zulässigkeit einer Revision begründende Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung vor.

VwGH, 28.05.2014, Ro 2014/07/0053

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