Der EuGH hatte sich schon mehrfach mit dem österreichischen Glücksspielmonopol befasst. Im Urteil Pfleger hat er sehr deutliche Zweifel zur Unionsrechtskonformität des österreichischen Glücksspielmonopols anklingen lassen. Die Verwaltungsgerichte haben diese Zweifel zur Gewissheit gemacht. Der VwGH wird darüber das (vorläufig) letzte Wort zu sprechen haben. Durch die vom EuGH ausgesprochene Anwendbarkeit der GRC hat auch in den Fragen der Inländerdiskriminierung eine neue Ära begonnen.