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Rechtmäßigkeit des Ausschlusses der aufschiebenden Wirkung bei „Untersagung“ der Berufsausübung als Ärztin?

Judikatur - VerfahrensrechtVerfahrensrecht der VerwaltungsgerichteZVG-Slg 2014/59ZVG 2014, 341 Heft 4 v. 1.7.2014

ÄrzteG § 49 Abs 1, VwGVG § 13 Abs 2, VwGVG § 13 Abs 5, AVG § 59 Abs 1

Der Ausspruch über den Ausschluss der aufschiebenden Wirkung ist ein im Sinne des § 59 Abs 1 Satz 2 AVG trennbarer Verfahrensgegenstand.

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