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Zu eng gefasster Beschränkungsvermerk eines Waffenpasses – Stattgabe der Beschwerde und Verfügung eines abweichenden Beschränkungsvermerks durch das VwG

Judikatur - MaterienrechtSicherheitswesenZVG-Slg 2014/51ZVG 2014, 276 Heft 3 v. 1.6.2014

VwGVG § 28 Abs 2, WaffG § 21 Abs 4

Aufgrund des Wortlauts wie auch des Telos des § 21 Abs 4 WaffG ist davon auszugehen, dass ein Beschränkungsvermerk, der die Berechtigung bloß auf die Dauer der jeweiligen Tätigkeit beschränkt, zu eng gefasst und nicht zulässig sein würde.

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