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Der Einfluss des nationalen Rechts und der Rechtsprechung der mit gliedstaatlichen Gerichte auf die Auslegung des Europarechts**Festvortrag zur Einrichtung einer zweistufigen Verwaltungsgerichtsbarkeit in Österreich – Linz, 3. März 2014.

AufsätzeVassilios SkourisZVG 2014, 203 Heft 3 v. 1.6.2014

Europarecht und nationales Recht beeinflussen sich wechselseitig. Insbesondere durch ihre Vorabentscheidungsersuchen nehmen nationale Gerichte wesentlichen Einfluss auf die Fortentwicklung des Europarechts. Der Europäische Gerichtshof und die nationalen Gerichte übernehmen in engster Kooperation gemeinsame Verantwortung in der Gewährung von Rechtsschutz.

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