1. Der Versicherungsschutz einer Betriebshaftpflichtversicherung umfasst grundsätzlich weder die Erfüllung noch Erfüllungssurrogate.
1. Der Versicherungsschutz einer Betriebshaftpflichtversicherung umfasst grundsätzlich weder die Erfüllung noch Erfüllungssurrogate.
