Versicherer versuchen in ihren Versicherungsverträgen, häufig in den vereinbarten allgemeinen Versicherungsbedingungen, das Entstehen einer Doppel- oder Mehrfachversicherung mit den damit verbundenen gesetzlichen Folgen, also vor allem der in § 59 Abs 1 VersVG bzw § 78 Abs 1 deutsches VVG angeordneten Solidarhaftung, durch die Vereinbarung von Subsidiaritätsklauseln zu vermeiden. Vertragsrechtlich interessant wird die Situation, wenn der Versicherungsnehmer (häufig unbewusst) dasselbe Risiko bei zwei Versicherern deckt, also eine Doppelversicherung vorliegt, und beide Versicherungsverträge eine Subsidiaritätsklausel enthalten. Welche Folgen eine derartige Kollision zweier Subsidiaritätsklauseln zeitigt, soll im Folgenden untersucht werden. Zum besseren Verständnis werde ich zunächst abrisshaft die Rechtsfolgen der Doppelversicherung darstellen. In der Folge sollen die Subsidiaritätsklauseln mit Beispielen aus der Vertragspraxis näher analysiert werden. Damit ist dann das Feld aufbereitet, um sich der Frage nach den Rechtsfolgen kollidierender Subsidiaritätsklauseln zuzuwenden.

