RSS-E 27/25
1. Der Abschluss einer Gebäudeversicherung durch die Wohnungseigentümergemeinschaft erfolgt auch im Interesse der einzelnen Wohnungseigentümer, die Miteigentümer der Liegenschaft sind. Dies bezieht sich jedoch nur auf die Frage, ob ein einzelner Wohnungseigentümer zur Geltendmachung eines Deckungsanspruchs gegenüber dem Gebäude(haftpflicht)versicherer aktivlegitimiert ist.

