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Vorsätzliches und vorsatznahes Verhalten in der Haftpflichtversicherung

SteuerrechtAufsatzGeorg JeremiasZVers 2025, 58 - 62 Heft 2 v. 15.3.2025

Haftpflichtversicherungen spielen in der täglichen wirtschaftlichen und juristischen Praxis eine entscheidende Rolle. Schäden treten immer wieder auf und die Deckungsbeurteilung des Versicherers kann die wirtschaftliche Existenz eines Projekts oder eines Unternehmens entscheidend beeinflussen. Einerseits kann im Gegensatz zu anderen Versicherungssparten auch bei grober Fahrlässigkeit Versicherungsschutz bestehen. Andererseits kann der Haftpflichtversicherer nicht erst bei vorsätzlichem, den Schadenseintritt billigendem Verhalten des Versicherten aussteigen.

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