vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Privathaftpflichtversicherung: Schaffung einer Brand- oder Explosionsgefahr ist keine Gefahr des täglichen Lebens

RechtsprechungSteuerrechtZVers 2024, 247 - 248 Heft 5 v. 15.9.2024

1. Der versicherungsrechtliche Begriff „Gefahr des täglichen Lebens“ umfasst nach ständiger Rechtsprechung jene Gefahren, mit denen üblicherweise im Privatleben eines Menschen gerechnet werden muss. Das bewusste und gewollte Schaffen einer Situation aus bloßem Mutwillen, die eine Brand- oder Explosionsgefahr mit sich bringt, gehört bei Erwachsenen nicht zu den Gefahren des täglichen Lebens (der Kläger stellte bei einer Grillfeier einen mit Benzin und Alkohol gefüllten Kochtopf in ein brennendes Lagerfeuer; eine sich in der Folge entwickelnde Stichflamme erfasste eine der Anwesenden, die dadurch Verbrennungen zweiten Grades erlitt).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!