RSS-E 14/24
1. Das Erbrecht im objektiven Sinn ist die Gesamtheit der Normen, welche den Übergang des vererblichen Vermögens (Aktiva und Passiva) einer natürlichen Person nach deren Tod auf andere Personen regeln. Das Erbrecht im subjektiven Sinn ist das Recht, die ganze Verlassenschaft oder einen bestimmten Teil davon zu erwerben.

