RSS-E 40/23
1. Art 19.1 und Art 19.2 AUVB lassen nicht erkennen, wie die „Umstellung“ auf den Tarif für Erwachsene vorzunehmen ist und wie diese überhaupt zu erfolgen hat. Die Bestimmung lässt nicht einmal vermuten, dass der Versicherungsnehmer von sich aus die .

