Vor dem Hintergrund wiederkehrender Kapitalmarktturbulenzen und nach Wegfall der quantitativen Anlagebeschränkungen mit der PKG-Novelle BGBl I 2018/81 haben die Pensionskassen selbst verbindliche Veranlagungsleitlinien festzulegen. Die Sicherstellung nachhaltiger Pensionsleistungen und die Mechanismen der Veranlagungsleitlinien stehen in direktem Zusammenhang. Deshalb sollen die vorliegenden Ausführungen speziell im Hinblick auf den Grundsatz der unternehmerischen Vorsicht praktische Hilfe bei der Erstellung der Veranlagungsleitlinien gemäß § 25 Abs 4 Z 1 bis 6 PKG geben. Wichtige Aspekte sind dabei die Definition von Ertrag- und Risikozielen, die Zusammenarbeit mit externen Kapitalanlagegesellschaften, die Anlageprinzipien und -grenzen sowie die regelmäßige Due Diligence in Bezug auf Vermögenswerte und Geschäftspartner. Die Kommentare und Hinweise spiegeln die persönliche Meinung der Autorin wider.

