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Keine Nachforschungspflicht des Versicherungsmaklers bei Fehlen von Gründen, an der Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen des Versicherungsnehmers zu zweifeln

RechtsprechungSteuerrechtZVers 2022, 285 Heft 6 v. 15.11.2022

Erhält der Versicherungsmakler von seinem Kunden Informationen, so ist er grundsätzlich nicht zu weiteren Nachforschungen verpflichtet, wenn es für ihn keine Gründe gibt, an der Richtigkeit und Vollständigkeit der Information zu zweifeln.

7 Ob 74/22s

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