1. Eine (gemischte oder erweiterte Ursachen-)Klausel, wonach als Versicherungsfall alle Folgen mehrerer auf gleichartigen Ursachen beruhender Verstöße gelten, wenn zwischen diesen Ursachen ein rechtlicher, technischer oder wirtschaftlicher Zusammenhang besteht, ist aus Sicht des durchschnittlichen Versicherungsnehmers dahin zu interpretieren, dass der wirtschaftliche oder rechtliche Zusammenhang zwischen den die jeweiligen Verstöße begründenden Handlungen oder Unterlassungen des Versicherungsnehmers (konkret etwa über einen längeren Zeitraum vorgenommenen bzw unterlassenen Prüfungshandlungen) bestehen muss.

