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Feuerversicherung: Zinspflicht nach § 94 Abs 1 VersVG

RSS-EmpfehlungenSteuerrechtZVers 2022, 48 Heft 1 v. 15.1.2022

RSS-E 63/21

1. § 94 Abs 1 VersVG sieht für die Feuerversicherung eine Verzinsung von 4 % jährlich nach Ablauf eines Monats nach der Anzeige des Versicherungsfalles – ohne Rücksicht auf die Fälligkeit des Anspruchs – vor, es sei denn, dass nach § 94 Abs 2 VersVG die Ermittlungen zur Schadensfeststellung durch ein Verschulden des Versicherungsnehmers nicht erfolgen können.

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