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Lebensversicherung: Kein Rücktrittsrecht nach § 8 FernFinG bei Einschaltung eines Versicherungsmaklers

RechtsprechungSteuerrechtGeorg Graf, Natascha BrandstätterZVers 2021, 279 - 282 Heft 6 v. 15.11.2021

Da durch das persönliche Gespräch und die fachmännische Beratung des eigenen Vertragspflichten unterworfenen Versicherungsmaklers das angestrebte Verbraucherschutzniveau der Richtlinie 2002/65/EG evidentermaßen voll gewährleistet ist, besteht kein Rücktrittsrecht nach § 8 FernFinG, wenn zwischen dem Verbraucher und dem Versicherer kein persönlicher Kontakt besteht.

7 Ob 147/20y

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