Die Aufgabenstellung bzw Zielsetzung dieses Beitrags besteht darin, die Entscheidung des OGH vom 28. 4. 2021, 7 Ob 70/21a, auch in ihrer allfälligen Bedeutung für Rechtsschutzversicherungsunternehmungen zu analysieren.
Abstract aus Zeitschrift für Versicherungsrecht bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

