Die Europäische Kommission war (als auf der europäischen Ebene für die Anwendung des Kartellrechts zuständige Behörde) in der Vergangenheit vielfach mit Fragen der Definition von Versicherungsmärkten konfrontiert. Der vorliegende Beitrag analysiert ihre diesbezügliche Entscheidungspraxis.
Abstract aus Zeitschrift für Versicherungsrecht bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

