vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Rechtsschutz für Grundstückseigentum und Miete

RSS-EmpfehlungenSteuerrechtZVers 2021, 152 Heft 3 v. 15.5.2021

RSS-E 67/20

Die Formulierung „je nach Vereinbarung“ macht einem durchschnittlich verständigen Versicherungsnehmer klar, dass sich der Versicherungsschutz nicht auf alle in den Versicherungsbedingungen in ihrer Gesamtheit angeführten Tatbestände bezieht, sondern nur auf solche, die sich aus weiteren Klauseln in der Polizze oder vereinbarten Bedingungen ergeben.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!