RSS-E 67/20
Die Formulierung „je nach Vereinbarung“ macht einem durchschnittlich verständigen Versicherungsnehmer klar, dass sich der Versicherungsschutz nicht auf alle in den Versicherungsbedingungen in ihrer Gesamtheit angeführten Tatbestände bezieht, sondern nur auf solche, die sich aus weiteren Klauseln in der Polizze oder vereinbarten Bedingungen ergeben.

