Der vorliegende Beitrag unterzieht die bereits im Heft 2/2020 abgedruckte und glossierte Entscheidung des OGH vom 10. 2. 2020, 7 Ob 4/20v, nochmals einer ausführlichen Analyse.
Abstract aus Zeitschrift für Versicherungsrecht bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

