Die Versicherungsvertriebsrichtlinie (Insurance Distribution Directive – IDD) hat eine Vielzahl von neuen Verpflichtungen für Versicherungsvermittler, sohin auch für den Versicherungsmakler, mit sich gebracht, darunter auch den Best-interest-Ansatz und den Wunsch-und-Bedürfnis-Test. Demgegenüber stehen die bereits seit der Erlassung des MaklerG im Jahr 1996 normierten Verpflichtungen des Versicherungsmaklers zum best advice und zur Erstellung einer angemessenen Risikoanalyse. Der vorliegende Beitrag soll überblicksartig das Verhältnis der bisherigen Regeln zu den neuen Verpflichtungen beleuchten.

