Das Urteil des EFTA-Gerichtshofs vom 10. 3. 2020, Rs E-3/19, , erging als Vorabentscheidung im Rahmen eines beim liechtensteinischen Fürstlichen Landgericht anhängigen Konkursverfahrens über ein liechtensteinisches Versicherungsunternehmen. Betroffen war ein Direktversicherer mit Zulassung zum Geschäftsbetrieb für die Nicht-Lebensversicherung. Wie der EFTA-Gerichtshof in Rn 20 seines Urteils ausführt, umfasste das Angebot des Versicherers etwa 50 verschiedene Versicherungsprodukte, die – wie für den liechtensteinischen Versicherungsmarkt üblich – grenzüberschreitend angeboten wurden, wobei zirka 130.000 Versicherungspolizzen bestanden.

