Bei der Beurteilung der Leistungsfähigkeit des Bieters für einen konkreten Auftrag muss nicht auch auf die Anforderungen in parallelen Ausschreibungen Rücksicht genommen werden.
W134 2257363-2
/43E
Bei der Beurteilung der Leistungsfähigkeit des Bieters für einen konkreten Auftrag muss nicht auch auf die Anforderungen in parallelen Ausschreibungen Rücksicht genommen werden.
W134 2257363-2
/43E