Sehen die Teilnahmeunterlagen nicht vor, dass die Vorlage der Strafregisterbescheinigung zwingend mit dem Teilnahmeantrag bei sonstigem Ausscheiden bzw Nichtberücksichtigen des Teilnahmeantrags zu erfolgen hat, handelt es sich bei einer alten Strafregisterbescheinigung um einen verbesserbaren Mangel.
W139 2253938-1