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ZVB-LSK 2020/59

VergaberechtZVB-LeitsatzkarteiJudikaturThomas GruberZVB-LSK 2020/59ZVB-LSK 2020, 257 Heft 6 v. 17.6.2020

Bei einer gem § 356 Abs 9 BVergG 2018 zu verhängenden Geldbuße handelt es sich nicht um eine Verwaltungsstrafe, sondern um eine Sanktion eigener Art ähnlich einer Kartellstrafe, die Störungen des Wettbewerbs ausgleichen soll.

W273 2227591-1

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