Die in den §§ 46 und 207 BVergG 2006 angesprochenen Publikationen, wie in § 331 Abs 1 Z 2 BVergG 2006 rezipiert, leiten ein parallelwettbewerbliches Verfahren ein, während eine Vorinformation nach Art 7 Abs 2 PSO-VO gegenteilig über eine davon zu unterscheidende gerade nicht wettbewerblich angelegte Direktvergabe informieren soll.
W131 2164739-2

