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ZVB-LSK 2020/95

VergaberechtZVB-LeitsatzkarteiJudikaturThomas GruberZVB-LSK 2020/95ZVB-LSK 2020, 423 Heft 11 v. 3.11.2020

Vorhaltegeräte sind im Gegensatz zu Leistungsgeräten keinem Vorgang bzw keiner Position direkt zuzuordnen. Bspw kann ein Kran sämtliche Hebevorgänge auf der Baustelle abwickeln und ist somit an mehreren Leistungen beteiligt.

W120 2232000-2

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