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ZVB-LSK 2019/58

VergaberechtZVB-LeitsatzkarteiJudikaturThomas GruberZVB-LSK 2019/58ZVB-LSK 2019, 246 Heft 6 v. 7.6.2019

Der einzige Grund für den Widerruf des Vergabeverfahrens im Sektorenbereich ist das Vorliegen "sachlicher Gründe". Dabei handelt es sich um eine Ermessensentscheidung des AG.

W187 2214491-2

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