Im Zusammenhang mit der Befugnis, insb dem Gewerbe "Schneeräumung, Betreuung und Reinigung von Verkehrsflächen (Sommer- und Winterdienst)", wird mit dem Begriff der "Verkehrsfläche" nach Ansicht des Senats ein Raum beschrieben, in welchem sich Personen bewegen, und welcher daher verkehrssicher zu gestalten ist. Dazu können nach Ansicht des Senats neben den auch im Winter zu betreuenden und verkehrssicher zu haltenden Flächen (Rad-, Fußwege, Plätze, Straßen, Parkanlagen etc) auch Wiesenflächen zählen, wie sie typischerweise Grillplätze darstellen. Der ASt war dahin zu folgen, dass es sich dabei um Flächen handelt, die sauber, sicher und für den Verkehr, das heißt die Allgemeinheit, nutzbar zu halten sind.

