Gem § 80 Abs 3 BVergG darf der AG auch bei der Eignungsprüfung Aufklärung von den Bietern zu der Frage verlangen, ob bestimmte Subunternehmer erforderliche oder nicht erforderliche Subunternehmer sind.
W131 2219366-2
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Gem § 80 Abs 3 BVergG darf der AG auch bei der Eignungsprüfung Aufklärung von den Bietern zu der Frage verlangen, ob bestimmte Subunternehmer erforderliche oder nicht erforderliche Subunternehmer sind.
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