Nicht anders als beim Dachdecker, der ebenfalls nicht als Handelsunternehmen einzustufen ist und nicht bloß Produkte (Dachziegel, Schrauben und anderes Dachdeckermaterial) liefert, sondern ein altes Dach ganz oder teilweise abträgt, um dann eine neues zu errichten, hat auch ein Baumeisterunternehmen im Zuge eines Renovierungsauftrags, wie er gegenständlich vorliegt, Baumaterial zu verbauen und das beim Abbruch des Vorbestandes anfallende Abbruchmaterial zu entsorgen.
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