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ZVB-LSK 2019/94

VergaberechtZVB-LeitsatzkarteiJudikaturThomas GruberZVB-LSK 2019/94ZVB-LSK 2019, 417 Heft 11 v. 6.11.2019

Zur Frage der Behebbarkeit von Mängeln kommt es darauf an, ob im maßgeblichen Zeitpunkt (zB bis zum Ablauf der Angebotsfrist) der nachzuweisende Umstand fehlt (diesfalls liegt ein unbehebbarer Mangel vor) oder ob es bloß am Nachweis eines bereits bestehenden Umstandes mangelt (in diesem Fall ist der Mangel behebbar).

W131 2219366-2

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