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ZVB-LSK 2019/85

VergaberechtZVB-LeitsatzkarteiJudikaturThomas GruberZVB-LSK 2019/85ZVB-LSK 2019, 380 Heft 10 v. 2.10.2019

Allfällige Rechtswidrigkeiten einer bestandfesten Entscheidung dürfen von den Verwaltungsgerichten im Rahmen der Nachprüfung einer späteren Auftraggeberentscheidung nicht mehr aufgegriffen werden.

W131 2217463-2

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