In einer ausgebauten Wasserstoffwirtschaft werden SektorenAG vermehrt Wasserstoff einkaufen, als beschaffen müssen.Vergaberechtlich stellt sich die Frage, ob die Ausnahme für Aufträge zur Lieferung von Energie oder von Brennstoffen zur Energieerzeugung für SektorenAG iZm Wasserstoff anwendbar ist. Insbesondere sind dabei zwei Fragen zu beleuchten:Ist Wasserstoff "Energie" oder "Brennstoff" iSd BVergG?Muss Wasserstoff der unmittelbaren "Energieerzeugung" dienen und wie ist diese abzugrenzen?

