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Wirtschaftlich - sparsam - zweckmäßig?

EditorialAufsatzFrank LuleiZVB 2025/64ZVB 2025, 185 Heft 5 v. 12.8.2025

Die Grundsätze Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit sind als Maximen staatlichen Handelns bereits im Bundesverfassungsgesetz festgelegt. (FN 1) Es ist die Aufgabe des Rechnungshofs, die gesamte Staatswirtschaft des Bundes (= "Gebarung") und damit verbunden die Einhaltung dieser Prinzipien zu prüfen:

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