Die Grundsätze Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit sind als Maximen staatlichen Handelns bereits im Bundesverfassungsgesetz festgelegt. (FN 1) Es ist die Aufgabe des Rechnungshofs, die gesamte Staatswirtschaft des Bundes (= "Gebarung") und damit verbunden die Einhaltung dieser Prinzipien zu prüfen:

