In der Vergabepraxis werden AG immer wieder mit der komplexen Frage konfrontiert, ob für eine schwierig zuzuordnende Tätigkeit eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist oder nicht. Kommt der AG zum Ergebnis, dass ein Bieter nicht dem Gewerberecht unterliegt, und wird dieser Bieter für den Zuschlag vorgesehen, so wird die gewerberechtliche Beurteilung des AG mitunter von einem Mitbewerber angezweifelt. In solchen Fällen sind eine strukturierte Prüfung des Erfordernisses einer Gewerbeberechtigung und deren ausführliche Dokumentation im Vergabeakt von hohem praktischem Wert.

