EuGH (FN 1) stellt Materialvorgaben auf den Prüfstand
Ein belgischer öff AG gab bei der Ausschreibung von Abwasserarbeiten die Verwendung von Rohren aus Steinzeug und Beton vor. Ein Hersteller von Kunststoffrohren erachtete sich dadurch diskriminiert und focht die Ausschreibungsunterlagen an: Der öff AG hätte auch gleichwertige Materialien zulassen müssen.

