Im ersten Teil dieses Artikels wurden die Grundlagen zusammengestellt, was genau komplexe Projekte auszeichnet und welche Aspekte ein Bauvertrag idealerweise berücksichtigen muss. (FN ) In diesem zweiten Teil wird untersucht, inwieweit die klassischen Vertragsnormen ÖNORM B 2110 und B 2118 diese Anforderungen bereits erfüllen und welche zielführenden Ergänzungen zur Anwendung bei komplexen Bauvorhaben empfohlen werden. Sämtliche Ergebnisse wurden in einem Arbeitskreis der ÖGEBAU erarbeitet.

