In Vergabeverfahren genießen einzelne Bieter oft Wettbewerbsvorteile gegenüber ihren Mitbewerbern. Diese Vorteile können aus den unterschiedlichsten Umständen resultieren. In diesem Beitrag werden Überlegungen angestellt, unter welchen Umständen öff AG verpflichtet sind, Ausgleichsmaßnahmen vorzunehmen, um die Gleichbehandlung aller Bieter sicherzustellen.
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