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Klagebefugnis und Schadenersatz bei EU-Beschaffungsakten

RechtsprechungJudikaturKathrin HornbangerZVB 2024/90ZVB 2024, 321 - 322 Heft 7 v. 30.10.2024

Art 263, 340 AEUV

Klagebefugt gegen einen Beschaffungsakt eines EU-Organs ist, wer unmittelbar und individuell betroffen ist.

Ein Schadenersatzanspruch gegen die EU-Kommission setzt voraus, dass der klagende Wirtschaftsteilnehmer zweifelsfrei den Zuschlag erhalten hätte.

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