Am 1. 7. 2024 traten unmittelbar anwendbare unionale Vorgaben für die Beschaffung von Stadtbussen bzw die Vergabe von Dienstleistungsaufträgen oder Dienstleistungskonzessionsverträgen, deren Hauptgegenstand die Verwendung solcher Stadtbusse ist, in Kraft. Mit der HDV-VO werden neue vergaberechtliche Sonderregelungen für die Beschaffung von Stadtbussen bzw die Vergabe von Dienstleistungsaufträgen und -konzessionen, bei denen diese hauptsächlich eingesetzt werden, eingeführt. AG müssen aus einem vorgegebenen Katalog von Kriterien, die die Versorgungssicherheit bzw die Nachhaltigkeit der Stadtbusse gewährleisten sollen, auswählen und diese Kriterien bei ihren Beschaffungen berücksichtigen. Erstmals wird eine zwingende Gewichtung von Zuschlagskriterien vorgegeben, falls die Kriterien in dieser Weise implementiert werden sollen. Der Beitrag analysiert die Reichweite der neuen Vorgaben und zeigt Gestaltungsmöglichkeiten der AG auf. Gleichzeitig wird auf Regelungsinkonsistenzen auf Unionsebene hingewiesen. (FN )