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LVwG Wien: Antragslegitimation: Kein Schaden für den Bieter, wenn dieser die Anforderungen an die Leistungserbringung nicht plausibilisieren kann

ZVB aktuellAufsatzNormann Plattner-Schwarz, Nikita EberhardtZVB 2024/72ZVB 2024, 248 - 249 Heft 6 v. 16.9.2024

LVwG Wien: (FN 1) Antragslegitimation: Kein Schaden für den Bieter, wenn dieser die Anforderungen an die Leistungserbringung nicht plausibilisieren kann

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