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EuGH: Freier Zugang zu harmonisierten Normen bei überwiegendem öffentlichen Interesse an deren Verbreitung

ZVB aktuellAufsatzNormann Plattner-Schwarz, Mustafa YigitZVB 2024/43ZVB 2024, 152 Heft 4 v. 26.6.2024

EuGH: (FN 1) Freier Zugang zu harmonisierten Normen bei überwiegendem öffentlichen Interesse an deren Verbreitung

Der EuGH war als Rechtsmittelinstanz zur Entscheidung über folgenden Sachverhalt berufen: Die Rechtsmittelführerinnen waren gemeinnützige Organisationen, deren vorrangige Aufgabe darin bestand, allen Bürgern das Recht frei zugänglich zu machen.

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