Der nachfolgende Beitrag untersucht den Vergleich und das Schlichtungsverfahren als Instrumente zur gütlichen Beilegung einer Streitigkeit im laufenden Vergabeverfahren. Der Abschluss von "vergaberechtlichen Vergleichen" bietet eine Möglichkeit zur bilateralen Streitbeilegung zwischen AG und am Vertragsabschluss interessierten Unternehmen. Eine darin allenfalls vereinbarte Abgabe einer Verzichtserklärung der Unternehmen ist zwar grundsätzlich zulässig, abhängig von der auftraggeberseitig gebotenen "Gegenleistung" aber mit erheblichen Risiken verbunden. Im Rahmen der vergaberechtlichen Schlichtung werden Streitigkeiten nicht bilateral, sondern unter Beiziehung einer Schlichtungsstelle beigelegt. Diese Verfahren werden selten in Anspruch genommen, bergen aber das Potenzial, die Gefährdungslagen von Vergleichsverhandlungen zu minimieren.