Art 15 RL 2006/123/EG (DienstleistungsRL)
Eine nationale Regelung zur verpflichtenden Vergabe einer Dienstleistungskonzession für die Durchführung von Kursen zur Nachschulung beim Führerscheinentzug ist unverhältnismäßig iSd Art 15 RL 2006/123/EG , soweit sie über das hinausgeht, was zur Erreichung des verfolgten Ziels von allgemeinem Interesse, nämlich der Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit, erforderlich ist.