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Verlängerung der Schwellenwerte-VO 2023 bis Jahresende

ZVB aktuellAufsatzNormann Plattner-Schwarz, Benjamin BecicZVB 2023/63ZVB 2023, 203 - 204 Heft 5 v. 20.7.2023

Verlängerung der Schwellenwerte-VO 2023 bis Jahresende (FN 1)

Es obliegt den Mitgliedstaaten "Sub-Schwellenwerte" im sekundärrechtlich nicht geregelten USB festzulegen. Diese Sub-Schwellenwerte im USB sind in Österreich unmittelbar im BVergG geregelt.

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