A VwGH (FN 1) zur Zulässigkeit von fiktiven Angebotspreisen zum Ausgleich von Wettbewerbsvorteilen
Das BVergG 2018 fordert eine nicht diskriminierende Gestaltung der Ausschreibungsunterlagen; die darin festgelegten Anforderungen müssen gem § 2 Z 22 lit c iVm § 80 Abs 1, § 91 Abs 3 BVergG 2018 sachlich gerechtfertigt sein.